Alles, was Sie über Rezepte wissen müssen…

Rezepte für Arzneimittel und Medizinprodukte

Neben dem gängigen Kassenrezept und dem Privatrezept gibt es eine Vielzahl weiterer Rezeptarten, die Ärztinnen und Ärzte je nach Bedarf verwenden, um Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel zu verschreiben. Jede dieser Rezeptformen hat spezifische Merkmale und Einschränkungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit und Einlösbarkeit in der Apotheke. Im nachfolgenden Abschnitt bieten wir Ihnen einen Überblick über diese verschiedenen Rezeptarten.

NEU! Das E-Rezept:

weiß mit QR-Code

Das elektronische Rezept ist die Weiterentwicklung des klassischen Papierrezeptes.

Elektronische Rezepte können per App oder mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden. Wer App oder eGK nicht nutzen möchte, erhält in der Arztpraxis einen Papierausdruck mit Rezeptcode.

Das Kassenrezept:

rosa

Auf dem rosafarbenen Rezept werden verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Nach der Ausstellung muss das Kassenrezept innerhalb eines Monats eingelöst werden.

Das Privatrezept:

blau in Einzelfällen auch weiß

Privatrezepte werden vom Artzt vor allem für verschreibungspflichtige Medikamente ausgestellt die der Patient selbst bezahlen muss. Bei gesetzlich versicherten Patienten handelt es sich meist um Medikamente, die nicht nur durch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind.

Nach der Ausstellung muss das Privatrezept innerhalb von drei Monaten eingelöst werden.

Weitere Rezepte:

grün oder gelb

Neben den üblichen Rezepten gibt es auch noch weitere Rezepte, wie z. B. das grüne Rezept für Empfehlungen, also nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel die der Patient selbst bezahlen muss oder das gelbe Rezept für stark wirksame Substanzen, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen.

Letzteres muss innerhalb sieben Tagen eingelöst werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Rezept?
Sprechen Sie uns gerne an!

E-Reszept mit der Gesundheitskarte vorbestellen? Jetzt mit der mea® App!

Das E-Rezept spart Zeit und Wege: Für Folgerezepte im selben Quartal müssen Versicherte z. B. nicht erneut in die Praxis. Sie müssen seltener warten, bis Unklarheiten auf der Verordnung zwischen Apotheke und Praxis telefonisch geklärt werden können. Außerdem kann das E-Rezept auf den Wegen zwischen Praxis und Apotheke nicht verloren gehen.

In der mea® App können Sie Ihr E-Rezept mit der Gesundheitskarte bei uns in den Apotheken vorbestellen. Der neue Einlöseweg ermöglicht es Ihnen, E-Rezepte volldigital und von überall mit Ihrer eigenen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abzurufen. Dazu benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone, die mea® App und eine deutsche Telefonnummer. Ihr Smartphone übernimmt die Rolle eines mobilen Kartenlesegeräts.

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E-Rezept APP

Der Schlüssel zum E-Rezept:

Die App „Das E-Rezept“ der gematik bietet Versicherten Vorteile – zum Beispiel vollen Überblick über Rezepte aus den letzten 100 Tagen oder die Möglichkeit, Medikamente direkt bei Apotheken zu bestellen.

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